Positionspapier
Klimaschutz im Krankenhaus
Positionen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Nachhaltigkeit
In einem aktuellen Positionspapier fordert die DKG konkrete Maßnahmen zum Hitzeschutz im Krankenhaus. So sollen Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Krankenhausfinanzierungsgesetz verankert und ein Klimaschutzfonds für die Krankenhäuser aufgesetzt werden. Krankenhäuser sind intensive Energieverbraucher, die aber aufgrund des gewaltigen Investitionsstaus vielerorts noch mit völlig veralteter Heiztechnik, mangelhafter Fassadendämmung und vielem mehr konfrontiert sind.
Kurzfassung
Klimaschutz ist Gesundheitsschutz. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Auftrags der Krankenhäuser zur Förderung
der Gesundheit der Bevölkerung und der gleichzeitigen Mitverursachung des Klimawandels haben Krankenhäuser eine
besondere Verantwortung für den Klimaschutz. Gleichzeitig sind sie vom Klimawandel besonders betroffen, da sie
zunehmend klimabedingt erkrankte Patientinnen und Patienten in einem veralteten Gebäudebestand zu versorgen haben.
Bereits heute tragen Krankenhäuser aktiv zum Klimaschutz bei. Seit vielen Jahren engagieren sie sich trotz schwieriger
Rahmenbedingungen u. a. in Arbeitskreisen und Fachverbänden, mit Umwelttagen und in zahlreichen Projekten für den
Klimaschutz. Das Gutachten des Deutschen Krankenhausinstituts zum Klimaschutz in deutschen Krankenhäusern zeigt, dass
Klimaschutz seit Jahren in zahlreichen Krankenhäusern ein relevantes Thema darstellt und über 70 % der Krankenhäuser
Klimaschutz in ihrem Handeln berücksichtigen.
Die Krankenhäuser werden ihren Beitrag zur Erreichung des Ziels der Treibhausgasneutralität bis 2045 leisten und die
notwendigen Maßnahmen zur Bewältigung der schädlichen Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit der
Bevölkerung umsetzen. Hierfür benötigen sie jedoch die Unterstützung der Politik.
Daher fordern die Krankenhäuser:
- Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Ziel im Krankenhausfinanzierungsgesetz verankern
Um sicherzustellen, dass das Gebot der Wirtschaftlichkeit und das Gebot des Klimaschutzes keinen Widerspruch darstellen,
muss der Aspekt des Klimaschutzes bzw. der Nachhaltigkeit in § 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz verankert werden. - Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager in Krankenhäusern fördern
Um in Klimaschutz und Nachhaltigkeit qualifizierte Personen in den Krankenhäusern beschäftigen zu können, muss die Politik
Fort- und Weiterbildungsprogramme fördern. - Gesetzliche Rahmenbedingungen für Klimaschutzmaßnahmen und deren Planbarkeit schaffen
Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind Ziele, die langfristig geplant und umgesetzt werden müssen. Hierfür sind gesetzliche
Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. anzupassen. - Finanzielle Mittel für Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung stellen – Krankenhaus-Klimaschutzfonds für die
Transformation zur Klimaneutralität aufsetzen
Um die Erfordernisse des Klimaschutzes und das Erreichen der Klimaneutralität seitens der Krankenhäuser abzudecken,
bedarf es eines zusätzlichen Förderprogramms. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz soll um einen neuen § 14c
Krankenhaus-Klimaschutzfonds erweitert werden. - Weitere Anpassungen gesetzlicher Rahmenbedingungen zur
- Schaffung eines Zuschlagstatbestands im Krankenhausentgeltgesetz zur sachgerechten Abbildung nachhaltiger
Leistungen - Überprüfung der gesetzlichen und normativen Regelungen zur Bauplanung und -sanierung auf Hindernisse für
Klimaschutzmaßnahmen und Einleitung notwendiger Änderungen - Anpassung der Verfahrensvorschriften zur Vergabe für Produkte und Dienstleistungen, um diese stärker an
Klimaschutzkriterien ausrichten zu können - Beschränkung des bürokratischen Aufwands bei der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie hinsichtlich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) - Förderung einer nachhaltigen und patientenzentrierten Ernährung im Krankenhaus
- Information von Ärztinnen und Ärzten über die Umweltrisikobewertung aus der europäischen Zulassung von
Arzneimitteln durch Darstellung in der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V - Ausweitung des Leistungsanspruchs auf Präventionsmaßnahmen im SGB V (z. B. Ernährungstherapien,
Raucherentwöhnung), um Krankenhausbehandlungen mit entsprechenden Treibhausgasemissionen zu vermeiden