Update CSRD: Finale Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Update CSRD

Am 31. Juli 2023 hat die Europäische Kommission die finalen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Diese Nachhaltigkeitsstandards geben auch für Krankenhäuser den Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Zuge der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor. Zudem wurde festgelegt, wie eine CSRD-konforme Wesentlichkeitsanalyse auszusehen hat.

Die Europäische Kommission hat mit der Veröffentlichung der ESRS am 31. Juli 2023 die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD präzisiert. Die Regulatorik ist Teil des Europäischen Green Deals und soll die Transparenz bezüglich der Aspekte der Nachhaltigkeit von Unternehmen fördern. Nähere Informationen zur Nachhaltigkeitsregulatorik sind in unserem Blogbeitrag vom 03.04.2023 zu finden.

Die CSRD: Grundlage für Transparenz zu Themen der Nachhaltigkeit

Die CSRD zielt darauf ab, die Offenlegungspflicht von Nachhaltigkeitsberichten nach vorgegebenen Standards gesetzlich verpflichtend zu machen. Investoren, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbrauchern und anderen Interessengruppen soll ermöglicht werden, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen besser bewerten zu können. Die CSRD hat dabei mehrere zentrale Ziele:

  • Transparenzkultur schaffen: Die CSRD fördert eine Kultur der Transparenz, bei der Unternehmen ihre Auswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit auf den Menschen und die Umwelt klar darlegen.
  • Bewertung von Investitionsrisiken: Unternehmen sollen verpflichtet werden, die Auswirkungen des Klimawandels und anderer Nachhaltigkeitsaspekte auf ihr Geschäft zu bewerten.
  • Senkung der Berichterstattungskosten: Durch die Harmonisierung der bereitzustellenden Informationen sollen die Kosten für Unternehmen hierfür mittel- bis langfristig gesenkt werden.

ESRS: Standards für eine einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die ESRS wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und sind nun endgültig veröffentlicht worden. In Summe gibt es 12 finale Standards, die vorgeben, welche allgemeinen Angaben gemacht werden müssen und zu welchen zehn Nachhaltigkeitsthemen aus den Bereichen Ökologie, Soziales und Governance Stellung bezogen werden muss.

ESRS im Überblick
ESRS im Überblick
Quelle: Eigene Darstellung

 

Mit der Überarbeitung der CSRD wurden primär zwei Ziele verfolgt: Zum einen sollen Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen, entlastet werden. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass die Regeln für diese Berichte angemessen sind.

Die neuen Standards greifen ab dem 01.01.2024 und gelten für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen.

Die wichtigsten Neuerungen durch die ESRS

  • Erweiterte Wesentlichkeitsanalyse: Auf Basis der Wesentlichkeitsanalyse wird bewertet, über welche Standards ein Unternehmen zu berichten hat.
  • Stakeholderdialog: Es reicht nicht mehr aus, nur Shareholder zu interviewen. Stattdessen soll ein weiter Kreis von Stakeholdern befragt und wissenschaftliche Studien einbezogen werden.
  • Doppelte Materialität: Die Wesentlichkeitsanalyse muss sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-out-Perspektive) als auch umgekehrt (Outside-in-Perspektive) berücksichtigen. Über Aspekte, die aus nur einer der beiden Perspektiven wesentlich sind, muss dennoch berichtet werden.
  • Konkrete Bewertung von Auswirkungen: Es wird verlangt, dass Unternehmen nicht nur qualitativ, sondern auch quantitativ und nach Art der Auswirkungen (negativ/positiv, Risiko/Chance, Ausmaß) bewerten.
  • Jährliche Aktualisierung der Wesentlichkeitsanalyse: Die Analyse muss jedes Jahr aktualisiert und von der Geschäftsführung unterzeichnet werden.

Über welche Standards muss berichtet werden?

Die Neuerungen der CSRD betreffen vor allem die Wesentlichkeitsanalyse und die Nachhaltigkeitsstandards. So müssen Unternehmen nur dann über Anforderungen und Datenpunkte zu spezifischen Nachhaltigkeitsthemen berichten, wenn ihre Wesentlichkeitsanalyse ergibt, dass diese Angaben für ihr Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind.

Somit ist die Wesentlichkeitsanalyse Voraussetzung für alle Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen haben. Beispielsweise sind die bisher als Pflichtangabe gehandhabten Standards ESRS E1 „Klimawandel“ und ESRS E4 „Biodiversität und Ökosysteme“ sind nur noch relevant, sofern es das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse bestätigt. Die Informationen des übergreifenden ESRS 2 “Allgemeine Angaben” hingegen stellen generell erforderliche Offenlegungsanforderungen dar.

Eine sorgfältig und korrekt durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse ist somit die Voraussetzung und Basis für einen gesetzeskonformen Nachhaltigkeitsbericht. Auch für Krankenhäuser besteht die Möglichkeit, zu analysieren, zu bestimmen und zu erklären, welche Schwerpunkte sie in ihrer nachhaltigen Entwicklung setzen.

Erleichterungen im ersten Berichtsjahr

Neue Übergangsvorschriften für das erste Berichtsjahr bringen Erleichterungen, die teilweise von der Unternehmensgröße abhängig sind. Im ersten Berichtsjahr gilt folgendes für Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitenden:

  • Im ersten Berichtsjahr müssen keine Berichte über Scope 3 (vor- und nachgelagerte Emissionen aus der Lieferkette und den Emissionen von Mitarbeitenden, Patienten, etc.) vorgelegt werden. Stattdessen muss nur Scope 1 (die direkten Unternehmensemissionen) und Scope 2 (die indirekten energiebezogenen Emissionen) gemeldet werden.
  • Erst ab dem zweiten Berichtsjahr sind auch die Scope 3 Emissionen verpflichtend.
  • Darüber hinaus sind im ersten Berichtsjahr Unternehmen nicht dazu verpflichtet, alle Anforderungen des ESRS S1 zu erfüllen.


Die Auswirkungen auf Krankenhäuser

Die meisten Krankenhäuser, die unter die CSRD fallen, werden voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2025 erstmalig verpflichtend über ihre Nachhaltigkeitsthemen berichten müssen.

Insgesamt bedeutet die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD einen erheblichen Mehraufwand, der sorgfältig geplant und umgesetzt werden muss. Die rechtzeitige Vorbereitung und Schaffung relevanter Strukturen sind unerlässlich, um langfristig gesetzeskonform zu bleiben und einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten.

Dies gilt auch für die Krankenhäuser in Deutschland. Die Ausarbeitung der Wesentlichkeitsanalyse und die Berücksichtigung der Inside-out- sowie der Outside-in-Perspektive erfordern oftmals zusätzliche Zeit und personelle Ressourcen. Die Unterstützung durch Fachexpertise, wie es die DKTIG anbietet, kann in der Anfangsphase und bei der Erarbeitung der Grundlagen wertvoll sein.

 

Quellen:

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