AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Software-Lösung „MEIN NACHHALTIGES KRANKENHAUS“ (Stand: Januar 2024)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle zwischen der Deutschen Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (nachfolgend: „DKTIG“) und Krankenhäusern, privaten Kliniken nach § 30 Gewerbeordnung sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (nachfolgend: „Kunde“) erteilten Angebote und geschlossenen Verträge über die Nutzung der Software-Lösung zum Nachhaltigkeitsmanagement „MEIN NACHHALTIGES KRANKENHAUS“ (nachfolgend: „Software“) als webbasierte Software as a Service.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i. S. v. § 14 Abs. 1 BGB, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als DKTIG ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Individuelle Vereinbarungen über die Nutzung der Software (einschließlich Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesen AGB) haben Vorrang vor diesen AGB. Alle Vereinbarungen zwischen DKTIG und dem Kunden bedürfen aus Beweisgründen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote von DKTIG, insbesondere auf der Internetplattform „www.mein-nachhaltiges-krankenhaus.de“, sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Erteilt der Kunde auf der Grundlage der freibleibenden Angebote einen Auftrag, so kommt ein Vertrag – auch im laufenden Geschäftsverkehr – erst durch die ausdrückliche Bestätigung der DKTIG in Textform zustande.

(2) Der Kunde teilt DKTIG den Nutzungsumfang in Form von Anzahl der berechtigten Nutzer der Software (d.h. der Bearbeitenden i. S. v. § 3 Abs. 1 dieser AGB), Anzahl an abzubildenden Organisationseinheiten, den gewünschten Nutzungsbeginn sowie der E-Mail-Adresse für die Übermittlung der Zugangsdaten zum Account des Kunden (nachfolgend „Account“) mit.

(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn DKTIG und Kunde einen Vertrag über die Nutzung der Software mit Festlegung des Nutzungsumfanges unterzeichnet haben oder DKTIG ein Vertragsangebot in Form einer Bestellung des Kunden ausdrücklich in Textform bestätigt.

§ 3 Softwarebereitstellung

(1) DKTIG stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version für die vereinbarte Anzahl an berechtigten Nutzern mit vollen Lese-, Schreib- und Berichtsrechten (sog. Bearbeitende) als Software as a Service über das Internet zur Verfügung. Dazu richtet DKTIG einen passwortgeschützten Kunden-Account ein.

(2) Die Anzahl an Personen zur bloßen Erfassung der Daten (sog. Mitwirkende) ist nicht limitiert. Der Funktionsumfang der Software sowie die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für deren Nutzung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, einsehbar auf der Internetplattform „www.mein-nachhaltiges-krankenhaus.de“. Die Angaben in der Leistungsbeschreibung sind nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen, soweit diese nicht ausdrücklich als solche in der Leistungsbeschreibung bezeichnet werden.

(3) DKTIG wird dem Kunden nach Vertragsschluss zum vereinbarten Leistungsbeginn in elektronischer Form Zugangsdaten für die entsprechende Anzahl an berechtigen Nutzern übermitteln. Die Freischaltung zur Nutzung der Software erfolgt dann zum Leistungsbeginn.

(4) Eine Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet DKTIG nicht.

(5) DKTIG ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Unterauftragnehmer zu erbringen.

(6) Die Software wird auf einem Server zum Abruf über die Internetplattform „www.mein-nachhaltiges-krankenhaus.de“ für den Kunden bereitgestellt. Als maßgeblicher Übergabepunkt gilt der Routerausgang des von DKTIG genutzten Rechenzentrums. Die Software muss am Übergabepunkt den vereinbarten Funktionsumfang aufweisen. Für Ausfälle oder die Nicht-Verfügbarkeit der Software, des Internets oder sonstigen Netzwerken nach diesem Übergabepunkt ist DKTIG nicht verantwortlich. Der Kunde ist für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen seinen IT-Systemen und dem Übergabepunkt verantwortlich.

(7) DKTIG ist berechtigt, die Software zu aktualisieren oder weiterzuentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anzupassen.

§ 4 Nutzungsrechte an der Software

(1) DKTIG räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, einfaches und nicht übertragbares Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der Software as a Service-Dienste im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Für die Nutzungsrechte an Drittsystemen und Partner-Integrations gelten die Bestimmungen des jeweiligen Anbieters.

(2) Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, es sei denn, dies ist zur vertragsgemäßen Nutzung oder für Zwecke einer angemessenen Backup- bzw. Notfallwiederherstellung erforderlich oder sonst nach zwingenden Gesetzesvorschriften erlaubt.

(3) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen.

(4) Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Übersetzung, Reverse Engineering, Disassemblierung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung der Software weder selbst noch durch Dritte ist der Kunde nicht berechtigt. Die Rechte des Kunden aus §§ 69d Abs. 3 UrhG oder sonstige zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(5) Der Quellcode der Software wird dem Kunden nicht zugänglich gemacht.

§ 5 Support

(1) DKTIG richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein.

(2) Anfragen können über den auf der Internetplattform von DKTIG „www.mein-nachhaltiges-krankenhaus.de“ angegebenen Support-Service zu den dort angegebenen Zeiten oder per E-Mail gestellt werden. Die Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs und nur zu den üblichen Servicezeiten (Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Feiertage, insbesondere auch für die Bundesländer Sachsen und Bayern) bearbeitet.

§ 6 Verfügbarkeit

(1) DKTIG gewährleistet eine 99%-ige Verfügbarkeit der Software am Übergabepunkt im Jahresmittel. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung vom Übergabepunkt zum Kunden und/oder im Bereich der IT-Systeme des Kunden bleiben außer Betracht.

(2) Als Zeiten der Verfügbarkeit gelten auch Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen Problemen, die nicht im Einfluss- bzw. Verantwortungsbereich von DKTIG liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden des Kunden oder Dritter) nicht zu erreichen ist; sowie geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates der Software), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Feiertage, insbesondere auch für die Bundesländer Sachsen und Bayern; „Arbeitstage“) liegen, oder die gemäß § 8 Abs. (3) vorab angekündigt wurden.

(3) Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten getätigt. Falls eine Wartungsmaßnahme zu einer Unterbrechung der Nutzung der Software von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten führen wird, wird DKTIG diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung gegenüber dem Kunden erfolgt mindestens 48 Stunden vorab. Auf Wunsch des Kunden kann die angekündigte Wartungsarbeit verschoben werden, sofern dies aus technischen Gründen aus Sicht von DKTIG zu vertreten ist.

(4) Der Kunde hat Störungen unverzüglich an den auf der Internetplattform von DKTIG „www.mein-nachhaltiges-krankenhaus.de“ angegebenen Kontakt zu melden.

(5) Bei schwerwiegenden Störungen, die zu einem Totalausfall der Software führen und die innerhalb der Servicezeiten gemeldet werden, wird DKTIG sich bemühen, eine Reaktionszeit für den Beginn der Entstörung von vier Stunden sicherzustellen. Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird DKTIG dem Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.

(6) Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Software führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird DKTIG sich bemühen, nicht später als zwei Arbeitstage nach dem Eingang der Störungsmeldung zu reagieren.

(7) Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Servicezeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Arbeitstag.

§ 7 Weitere Leistungsangebote von DKTIG

(1) Nach erfolgter Freischaltung kann der Kunde kostenlos einen zweistündigen online-Einführungs-Workshop (technisches Onboarding inkl. Rollen-Nutzungs-Verwaltung) über seinen Account abrufen.

(2) Nicht im Leistungsumfang der Software beschriebene Leistungen, z. B. die Einrichtung von Schnittstellen, können von DKTIG auf Basis eines gesonderten kostenpflichtigen Angebots erbracht werden.

(3) Zusätzlich bietet die DKTIG gegen gesonderte Vergütung dem Kunden folgende Leistungen an:
– Einführung in das Themengebiet der Nachhaltigkeit in Krankenhäusern und den gesetzlichen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Workshop zur Stakeholder- und Wesentlichkeitsanalyse);
– Modul CO2 Footprint-Berechnung Online nach GHG-Protokoll (Scope 1, 2, 3)
– Einrichtung einer Schnittstelle zur Übernahme von Bestandsdaten in die Software (Integration von API-Schnittstellen).

(4) Soweit der Kunde Bestandsdaten über die von DKTIG eingerichtete Schnittstelle übernimmt, ist der Kunde für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übernommenen Bestandsdaten verantwortlich.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist DKTIG unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Kunde stellt eigenverantwortlich sicher, dass er während der Vertragslaufzeit über eine ausreichend dimensionierte und gesicherte Internetanbindung verfügt.

(3) Für eine optimale Nutzung der Funktionen der Software wird dem Kunden die aktuelle Version des jeweiligen Browsers empfohlen . Zudem müssen in den Einstellungen im verwendeten Browser die Verwendung von Cookies erlaubt sein. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Software kommen, wofür DKTIG keine Verantwortung übernimmt.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.

(5) Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, für die Geheimhaltung der seinen Nutzern zugeordneten Identifikations- und Authentifizierungsdaten Sorge zu tragen.

§ 9 Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

(1) Die zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweils abzuschließenden Vertrag.

(2) Die Rechnungslegung erfolgt jährlich im Voraus zu Beginn des Vertragsjahres. Die erstellte Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

(3) Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.

(4) Die Höhe der jährlichen Vergütung für die Nutzung der Software richtet sich nach der Anzahl der Organisationseinheiten und der Anzahl der Berechtigten.

(5) Kostenpflichtige zusätzliche Funktionalitäten werden gesondert beauftragt und berechnet.

§ 10 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche gegen DKTIG sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch DKTIG, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(2) Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung von DKTIG bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(4) Für den Verlust von Daten haftet DKTIG insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßig angemessene Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§ 11 Laufzeit und Vertragsbeendigung

(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem (1) Jahr und beginnt mit der Unterzeichnung eines Vertrages durch DKTIG und den Kunden zum gewünschten Nutzungsbeginn. Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs (6) Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungsperiode gekündigt wird.

(2) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grunde zu kündigen.

(3) Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

(4) Der Kunde wird rechtzeitig vor Vertragsbeendigung dafür sorgen, dass seine gespeicherten Daten spätestens bei Beendigung des Vertrages gesichert und auf ein System des Kunden migriert werden. Nach Beendigung des Vertrages wird DKTIG die Daten des Kunden entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen löschen.

(5) Mit Vertragsbeendigung enden alle unter dem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte und wird der Account des Kunden gesperrt.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei strikt und unbedingt geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.

(2) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

(3) Die Vertragsparteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

§ 13 Datenschutz

(1) DKTIG verarbeitet und speichert die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften.

(2) Die Einzelheiten für personenbezogene Daten ergeben sich aus einer gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

(3) Darüber hinaus gelten die Regelungen der auf der Internetplattform der DKTIG „www.mein-nachhaltiges-krankenhaus.de“ verfügbaren Datenschutzerklärung.

§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand

(4) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen DKTIG und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(5) Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Leipzig. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

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