EFRAG stellt Beratungsstand zum Entwurf der vereinfachten ESRS-Standards vor

Im Rahmen einer Veranstaltung in Brüssel hat heute die EFRAG die am 02.12.2025 an die Europäischen Kommission übermittelten Vorschläge der vereinfachten Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), präsentiert.

Aus Sicht der EFRAG stellt dies einen wichtigen Meilenstein für die Reduzierung der Belastung für Unternehmen im Rahmen der Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission 2025 dar. Diese Vereinfachung fördert eine größere Wettbewerbsfähigkeit, indem sie das regulatorische Umfeld erleichtert, ohne das grundlegende Ziel des Green Deal, die Nachhaltigkeit in der Europäischen Union voranzutreiben, zu gefährden.

Die EFRAG erklärte, dass in einem umfangreichen Prozess, aufbauend auf den Erkenntnissen der ‘Welle 1’-Berichtenden aus dem Jahr 2024 und umfangreichen Evidenzen aus der öffentlichen Konsultation ein Entwurf entstanden ist, der erhebliche Flexibilität, Entlastungen und schrittweise Einführung umsetzen wird. Zudem wurden die verpflichtenden Datenpunkte um über 60 % reduziert. Der herausforderndste Bereich, die doppelte Materialitätsbewertung, wurde vereinfacht, um unnötige administrative Arbeit zu vermeiden. 

Nachstehende Punkte wurden in der Präsentation herausgestellt:

  • Nützlichkeit von Informationen als allgemeiner Filter und Betonung einer fairen Darstellung für relevantere und weniger auf Compliance ausgerichtete Berichterstattung
  • Vereinfachte Wesentlichkeitsbewertung: klarere Leitlinien, weniger Dokumentationsaufwand und bessere Abstimmung auf die Prüfungsanforderungen
  • Entfall der Präferenz direkter Daten aus der Wertschöpfungskette, wodurch der Druck im Rahmen der Datenerhebung verringert wird;
  • Substanzielle Entlastungen, Verhältnismäßigkeitsmechanismen und schrittweise Einführung von komplexeren Offenlegungsverpflichtungen
  • Grundsatzorientierte Standards für die narrative Angaben, insbesondere für Richtlinien, Maßnahmen und Ziele, Flexibilität bei der Darstellung der Informationen, größerer Fokus darauf, wie Nachhaltigkeitsfragen gehandhabt werden;
  • ESRS sind jetzt kürzer, klarer, leichter zu verstehen und umzusetzen
  • Reduktion der erforderlichen Datenpunkte von 1.073 auf 320 gesunken (Reduktion um 61%); Streichung redundanter Datenpunkte
  • verbesserte Interoperabilität hinsichtlich der ISSB-Standards (International Sustainability Standards Board) (Hinweis: Da einige der ESRS-Erleichterungen über die bestehenden ISSB-Standards hinausgehen, sollten Unternehmen bei deren Verwendung darauf achten, wenn sie die ISSB-Standards einhalten möchten.)
 

Nächste Schritte

Die Europäische Kommission wird nun das delegierte Gesetz zur Überarbeitung des ersten ESRS-Satzes auf Grundlage der technischen Empfehlungen der EFRAG vorbereiten. Es ist mit einer Umsetzungszeit von voraussichtlich sechs bis neun Monaten zu rechnen. Ziel ist, dass die überarbeiteten ESRS-Standards ab dem Geschäftsjahr 2027 gelten. Eine optionale frühere Anwendung für das Geschäftsjahr 2026 wird aktuell noch diskutiert.
 
Da die Überarbeitung auch neue Fragen aufwerfen wird, wird die EFRAG die Umsetzung der ESRS-Standards durch Leitlinien, Erklärungen aus Fragen und Antworten sowie Bildungsmaterialien unterstützen. Die EFRAG plant zudem ein ESRS Knowledge Hub zu etablieren, das als ein zentrales Werkzeug Anwender dabei unterstützen soll, sich im ESRS-Ökosystem zu bewegen.
 
Link zum Entwurf vereinfachter ESRS-Standards: https://www.efrag.org/en/draft-simplified-esrs
 

Für Fragen zur Umsetzung in der Software-Lösung steht unser Team des Geschäftsbereichs Nachhaltigkeit und Klimaschutz gern zur Verfügung.

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