Die EU-Kommission verabschiedet delegierte Rechtsakte zu den überarbeiteten ESRS-Standards und dem Voluntary Standard

Die EU-Kommission hat die delegierten Rechtsakte zu den überarbeiteten ESRS sowie zur Festlegung des Standards für die freiwillige Berichterstattung (Voluntary Standard (VS)) am 03.07.2026 angenommen.

Zu den bekannten Entwürfen der Rechtsakte (vgl. Blogbeitrag zur Konsultation vom 06.05.2026) wurden entsprechende Anhänge veröffentlicht, die die jeweiligen Standards enthalten. Ergänzend hat die EU-Kommission ein „Explanatory Memorandum“ veröffentlicht, in dem unter anderem die gegenüber den von EFRAG übermittelten Entwürfen vorgeschlagenen Änderungen erläutert werden. Darüber hinaus enthält ein umfassenderes „Staff Working Document“ nähere Erläuterungen zum Überarbeitungsprozess der ESRS sowie zur Entwicklung des Voluntary Standards für die freiwillige Berichterstattung.

Die Delegierten Rechtsakte zu den überarbeiteten ESRS sowie zur Festlegung des Voluntary Standards sind dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU im Rahmen der sogenannten „Scrutiny Period“ zur Prüfung übermittelt worden. Sie treten in Kraft, sofern innerhalb der zweimonatigen Prüfungsfrist, die um weitere zwei Monate verlängert werden kann, keine Einwände erhoben werden.

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