Die EFRAG hat der Europäischen Kommission am 25.04.2025 offiziell ihren Arbeitsplan vorgelegt, in dem sie die Schritte darlegt, die sie unternehmen wird, um das am 27.03.2025 erhaltene spezifische Mandat zur technischen Beratung bei der Überarbeitung und Vereinfachung der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zu erfüllen.
Nach der Veröffentlichung der Omnibus-Vorschläge und im Einklang mit der Aufforderung von EU-Kommissar Albuquerque hat der EFRAG Sustainability Reporting Board (SRB) heute seinen umfassenden und beschleunigten Arbeitsplan genehmigt, um seine technische Beratung bis zum 31.10.2025 vorzulegen.
Der SRB setzt sich uneingeschränkt für das Ziel ein, den Meldeaufwand für Unternehmen zu verringern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die ESRS praktikabel, wirksam und verhältnismäßig bleiben und die Qualität und Robustheit der Nachhaltigkeitsangaben unterstützen. Der Ansatz der EFRAG wird auf den Erfahrungen von Unternehmen der ersten Welle aufbauen, die die am 31.07.2023 verabschiedete ESRS für ihr Geschäftsjahr 2024 eingeführt haben.
Im Anschluss an die Beratungen des SRB am 15. April 2025 arbeiteten das EFRAG-Sekretariat und der SRB intensiv an der Fertigstellung des detaillierten operativen Aktionsplans und des Zeitplans zur Unterstützung des Arbeitsplans, der der Europäischen Kommission heute vorgelegt wurde. Der Arbeitsplan enthält die wichtigsten Tätigkeiten, Ziele und die Einbeziehung von Interessenträgern, die EFRAG umsetzen wird, um die angestrebte Frist bis zum 31.10.2025 einzuhalten. Dazu gehört insbesondere eine öffentliche Konsultation zu den Entwürfen, die aus Zeitgründen zwischen Ende Juli und Anfang September stattfinden wird.
Die EFRAG setzt sich uneingeschränkt für die Ziele der Europäischen Kommission ein und wird sich während des gesamten Prozesses eng mit ihren Dienststellen abstimmen.
Der Arbeitsplan der EFRAG ist hier in englischer Sprache öffentlich zugänglich.