Am 26.02.2025 hat die Europäische Kommission zuletzt den Entwurf für das Omnibus Simplifikation Package (Omnibus I) vorgestellt (vgl. https://mein-nachhaltiges-krankenhaus.de/eu-kommission-vorschlag-omnibus-paket/). Im Omnibus I wurde unter anderem in Bezug auf die Fristen zur erstmaligen Berichterstattung nach CSRD ein „Stop The Clock“-Vorschlag durch die EU-Kommission eingebracht. Dieser sieht eine Verschiebung der Einführung der Berichtspflicht für erstmalig ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtige Unternehmen um zwei Jahre vor (d.h. erstmalige Berichterstattung im Jahr 2028 für das Geschäftsjahr 2027). Es wurde bereits im Zuge der Veröffentlichung des Omnibus-Vorschlages betont, dass die EU-Mitgesetzgeber (u.a. Rat und Parlament) diesen Vorschlag mit Vorrang behandeln sollten, damit Unternehmen möglichst schnell Rechtssicherheit bezüglich der zeitlichen Fristen erhalten.
EU-Parlament stimmt für Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens
Das Europäischen Parlament stimmte nunmehr am 01.04.2025 mit 427 Ja-Stimmen, 221 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen dafür, den “Stop The Clock”-Vorschlag insbesondere zur Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem beschleunigten Verfahren zu bearbeiten. Damit konnte das EU-Parlament bereits am 03.04.2025 ohne Änderungen die Abstimmung zur Verschiebung der Berichtspflichten vornehmen.
EU-Abgeordnete einigen sich auf Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten
In der Sitzung des EU-Parlaments am 03.04.2025 votierten im Rahmen des Dringlichkeitsverfahrens mit 531 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen die Abgeordneten für den Vorschlag der EU-Kommission, die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten wie vorgeschlagen zu verschieben (vgl. angenommener Textvorschlag: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2025-0064_DE.html ).
Die Anwendung der CSRD-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird sich somit für die zweite und dritte Welle von Unternehmen, die unter die Rechtsvorschriften fallen, um zwei Jahre verzögern. Große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sind demnach verpflichtet, im Jahr 2028 erstmals für das vorangegangene Geschäftsjahr über ihre Sozial- und Umweltmaßnahmen zu berichten, während börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen diese Informationen ein Jahr später vorlegen müssen.
Der Rat der EU, dem die Ministerinnen und Minister der Mitgliedstaaten angehören, hat den Vorschlag der EU-Kommission zur verzögerten Anwendung ohne Änderungen bereits gebilligt. Demnach müssten die Entwürfe nur noch formell vom Rat genehmigt werden, um in Kraft zu treten.
Keine Anpassungen der Schwellenwerte oder Reduzierung von Berichtsinhalten im Rahmen des Dringlichkeitsverfahrens
Die als Teil des Omnibus Simplifikation Package über den “Stop The Clock”-Vorschlag hinausgehenden Sachverhalte, durch die der Scope und Inhalt der Nachhaltigkeitsberichtsvorgaben geändert werden soll, werden ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und im Rechtsausschuss (JURI) des EU-Parlaments verhandelt (vgl. https://commission.europa.eu/document/download/892fa84e-d027-439b-8527-72669cc42844_en?filename=COM_2025_81_EN.pdf )
Insbesondere zu den Anpassungen der Berichtsinhalte werden erste Verlautbarungen der EFRAG bis spätestens August 2025 erwartet, die dann voraussichtlich mit dem Omnibus III – Vorschlag durch die EU-Kommission in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden sollen.